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08. September 2010

HUBC - Freies Rudern

Die Wassersportabteilung des Hochschulsport-Förderverein e.V. bietet allen Freunden des Ruderns die Möglichkeit zum "Freien Rudern" zu den Kurszeiten des Hochschulsport-Angebots bzw. zu den Öffnungszeiten des Boothauses am Isekai an.

Das Bootshaus am Isekai wurde vor wenigen Jahren renoviert und bietet mit dem Seminarraum, den Sanitär- und Umkleideräumen und einem Fitnessraum gute Bedingungen für einen Wassersportstützpunkt.

Die Abteilungsmitglieder der Sparte Rudern können zu allen Kurszeiten des Hochschulsports Boote nutzen - sofern diese frei sind (d.h., wenn die Kursteilnehmer nicht alle Boote nutzen). Dies gilt für die Skiffs, Trimmis und andere Ruderbootstypen.

Voraussetzung ist, dass der Bootstyp sicher beherrscht wird und eine kurze theoretische und praktische Prüfung beim Bootswart bestanden wird, sofern die Qualifikation nicht aus vergangenen Jahren oder anders nachgewiesen werden kann. Zudem wird die Kenntnis der Vehaltensregeln auf dem Wasser in einer kurzen schriftlichen Prüfung abgefragt. Hierzu gibt es beim Bootswart oder als Download das Heft "Fit für die Alster" (PDF), (DOC).

Die Prüfung wird für gewöhnlich im Skiff durchgeführt. Sie kann jedoch auch im Trimmi abgelegt werden. Dies führt jedoch mit sich, dass man im Freien Rudern zunächst nur Gig-Boote rudern darf. Die Prüfung im Skiff kann jeder Zeit nachgeholt werden. Auch kann mit der jeweiligen Stegaufsicht oder dem Bootswart als Vorbereitung zu der Prüfung im Skiff ein Üben vor dem Steg vereinbart werden.

Die Sparte bietet ferner die Möglichkeit des Proberuderns zusammen mit anderen Spartenmitgliedern an. Weitere Informationen hierzu und zum Freien Rudern können bei der Ruderspartenleitung erhalten werden.

Freies Rudern!
Auch im "Freien Rudern" kann man die Alster genießen!


Clevere Alternative: Rudern mit den "Lachmöwen"!

Voraussetzung ist ebenfalls der Nachweis, dass mit dem Material sachgerecht und schonend umgegangen werden kann. Die Qualifikationen sind gegebenenfalls durch Vorlage entsprechender Scheine (z.B. Mitgliedskarte vom vergangenem Jahr) oder durch die erfolgreiche Teilnahme an laufenden oder vergangenen Hochschulsportkursen nachzuweisen.

Im Zweifelsfall gilt: der Bootswart und/oder die Kursleitung entscheidet über die Zuteilung und Nutzung von Bootstypen und verlangt gegebenenfalls eine praktische Demonstration des Könnens am Steg.

Die jeweils gültigen Regelungen für das Freie Rudern können beim Bootswart oder dem Hochschulsportbüro erfragt werden. Gleiches gilt für die Öffnungszeiten des Bootshauses und die Nutzungsmöglichkeiten des Materials.

Wer die Mitgliedschaft beim Freien Rudern anstrebt und die Prüfung ablegen möchte, findet weitere Informationen zur Mitgliedschaft und das Anmeldeformular hier.

Ferner hält der Bootswart und der Hochschulsport eine kleine Einführung Fit für die Alster für das Rudern am Bootshaus und auf der Alster vor. Der Inhalt sollte bekannt sein, um sich und andere beim Rudern sowie das Material nicht zu gefährden.